ROOT/Flash/ROM...Garantie!? Gewährleistung bleibt erhalten!
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Sascha -
July 3, 2014 at 7:12 AM -
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Immer wieder wenn ich so durch das Netz stöbere und mich mit Android beschäftige, taucht eine Frage auf: "Verfällt die Garantie durch das rooten eines Gerätes?". Hier fängt leider schon der erste Fehler an, wir sprechen umgangssprachlich immer von der Garantie und vermischen dabei Gewährleistung mit der Garantie irgendwelcher Hersteller. Grundsätzlich gilt, die gesetzliche Gewährleistung von neuen Geräten liegt in der Regel bei 24 Monaten im EU Raum, dies gilt also schon mal für uns als Privatverkäufer. Die Garantie ist eine Vereinbarung mit dem Hersteller, die auch nach seinen Regeln aufgestellt wird.
[nbox type=notice]Garantie:
Sie ist ein zusätzliche freiwillige Leistung des Händlers bzw. des Herstellers (z.B. Vor-Ort-Service, BringIn oder PickUP & Return). Dieses versprechen bezieht sich meist auf die Funktionsfähigkeit eines Gerätes oder bestimmter Teile dessen und wird auf einen bestimmten Zeitraum eingegrenzt. Bei der Garantie spielt der Zustand des Gerätes zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden keine Rolle, da die Funktionsfähigkeit über einen Zeitraum garantiert wird.[/nbox]
Also soviel mal zur freiwilligen Leistung der Hersteller, diese kann der Hersteller natürlich auflösen, wenn man ein Gerät rootet oder unlockt.
[nbox type=notice]Gewährleistung:
Die Gewährleistung (oder Mängelhaftung) ist gesetzlich Verankert (EU-Richtlinie 1999/44/CE), hier hat der Hersteller überhaupt keinen Einfluss. Die Gewährleistung bezieht sich auf die Mängelfreiheit des Gegenstandes der gekauft wird, zum Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer. Dies bedeutet das der Verkäufer für die Gewährleistung geradesteht und sie beträgt nach § 438 des BGB genau 2 Jahre, diese kann bei gebrauchten Gegenständen oder per AGBs auf 1 Jahr gekürzt werden, allerdings müssen beide Parteien (Verkäufer und Käufer) dem zustimmen.
Zu unseren Gunsten (also zu Gunsten des Käufers) wird die ersten 6 Monate nach Kauf vermutet, das die Ware schon zum Zeitpunkt der Übergabe Mangelhaft war. Wäre dem nicht so, muss der Verkäufer hier beweisen das die Mängel erst nach der Übergabe hinzugefügt worden sind. Bemerken wir Mängel erst nach den 6 Monaten, sind wir in der Beweislast und müssen Beweisen das diese schon zum Zeitpunkt der Übergabe bestanden.[/nbox]
Das ist also nun unsere Gewährleistung, es gibt natürlich noch mehr Möglichkeiten...zum Beispiel die Rückgabe des Gerätes und so weiter, das möchte ich hier im Detail aber nicht aufklären. Nun was bedeutet das ganze nun für mich wenn ich mein Gerät roote, unlocke oder ein anderes ROM drauf Spiele?
[nbox type=warning]Beispiel 1:
Ihr rootet euer Gerät, spielt ein anderes ROM drauf, nach ein paar Tagen bemerkt ihr das dass Display nicht mehr funktioniert. In diesem Fall kann man davon ausgehen das dies ein versteckter Mangel ist und nicht durch das ROM verursacht werden kann, ihr habt also einen Gewährleistungsfall und der Händler muss reagieren. [/nbox]
Schäden könnten aber auch durch ein ROM oder Kernel entstehen, die ihr manipuliert oder flasht.
[nbox type=warning]Beispiel 2:
Ihr rootet euer Gerät, spielt einen Kernel ein der die CPU übertaktet, diese überhitzt und das Gerät wird beschädigt. So wurde der Mängel von euch erzeugt und ihr habt keinen Anspruch auf Gewährleistung.[/nbox]
Ihr seht also, ob ihr ein Recht auf Gewährleistung habt oder nicht, hängt immer von der Ausgangssituation ab. Grundsätzlich gilt, wenn ihr euer Gerät verändert...habt ihr weiterhin gesetzliche Ansprüche, auch wenn der Hersteller seine freiwillige Garantie zurückzieht.
Garantie != Gewährleistung...merkt euch das!
In dem Sinne, viel Spaß beim basteln
About the Author

Hallo ich bin Sascha, komme aus dem warmen Süden, genauer gesagt aus der Nähe von Freiburg. Inzwischen wohne ich aber in der Schweiz und gehe dort meinem Job als Test-Engineer nach. Ich bin begeisterter Technik und Smartphone Fan, schreibe in meiner Freizeit kleine Programme und bastle gerne an Webseiten und anderen Sachen.